Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Umzugs-, Transport-, Montage-, Entrümpelungs- und Lieferleistungen der Furat Service GmbH. Für Umzugsverträge gelten ergänzend die §§ 451 bis 451h HGB.
Vorlage – vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen
Dieser Text ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Klauseln gegenüber Verbrauchern unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB; unwirksame Klauseln können abgemahnt werden. Bitte lassen Sie die Bedingungen vor der Freischaltung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf Ihren Betrieb zuschneiden und rechtlich prüfen.
§ 1 Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport-, Montage-, Entrümpelungs- und Lieferleistungen zwischen der Furat Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
- (2)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- (3)Für Umzugsverträge gelten ergänzend die §§ 451 bis 451h des Handelsgesetzbuchs (HGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sind Abweichungen von den Haftungsvorschriften nur im Rahmen des § 451h HGB zulässig; zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
- (4)Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
- (1)Darstellungen auf dieser Website, in Preisübersichten und in Werbematerialien sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar.
- (2)Das Ergebnis des Preisrechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers. Ein verbindlicher Preis entsteht erst durch ein Angebot des Auftragnehmers in Textform.
- (3)Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform erteilt.
- (4)Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
- (5)Ändern sich nach der Angebotserstellung die für die Preisbildung maßgeblichen Umstände – insbesondere der Umfang des Umzugsguts, die Etage, die Zugänglichkeit, der Trageweg oder die Entfernung –, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Die Anpassung beschränkt sich auf den durch die Abweichung verursachten Mehraufwand; ein darüber hinausgehendes Recht zur Preiserhöhung besteht nicht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten in Textform über die Anpassung.
§ 3 Leistungsumfang
- (1)Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
- (2)Zusatzleistungen wie Verpackungsarbeiten, Möbel- und Küchenmontage, Entrümpelung, Entsorgung, Einrichtung einer Halteverbotszone oder der Einsatz eines Möbelaufzugs werden gesondert vereinbart und berechnet.
- (3)Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie die Personalstärke bestimmt der Auftragnehmer nach billigem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- (4)Der Auftragnehmer wählt Beförderungsmittel und Fahrtroute. Zwischenladungen sind zulässig, sofern der vereinbarte Liefertermin dadurch nicht überschritten wird.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- (1)Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- (2)Die Vergütung ist mit der Ablieferung des Umzugsguts fällig (§ 451c HGB): bei Barzahlung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
- (3)Überweisungen richten Sie bitte an: Furat Service GmbH, IBAN DE94 2022 0800 0056 5879 87, BIC SXPYDEHHXXX, Banking Circle S.A. – German Branch. Bitte geben Sie stets die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an.
- (4)Der Auftragnehmer kann eine angemessene Anzahlung verlangen, insbesondere bei Fernumzügen und bei Leistungen mit erheblichem Vorbereitungsaufwand.
- (5)Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- (6)Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie Mehraufwand infolge unzutreffender Angaben werden nach den im Angebot ausgewiesenen Stundensätzen berechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- (1)Der Auftraggeber hat vollständige und zutreffende Angaben zum Umfang des Umzugsguts, zu Etagen, Aufzügen, Zugangswegen und Parkmöglichkeiten zu machen.
- (2)Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an der Belade- und an der Entladestelle eine ausreichende Stellfläche für das Transportfahrzeug zur Verfügung steht. Die Einrichtung einer Halteverbotszone übernimmt der Auftragnehmer nur nach gesonderter Vereinbarung.
- (3)Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Edelmetalle und sonstige Wertsachen hat der Auftraggeber selbst zu befördern, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
- (4)Packt der Auftraggeber das Umzugsgut selbst, hat er für eine transportsichere Verpackung zu sorgen. Für Schäden, die auf unsachgemäßer Eigenverpackung beruhen, ist die Haftung des Auftragnehmers nach § 451d HGB ausgeschlossen.
- (5)Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten und entstehen dadurch Mehraufwand oder Verzögerungen, trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.
§ 6 Termine und Verzug
- (1)Vereinbarte Termine und Zeitfenster sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden.
- (2)Verzögerungen durch höhere Gewalt, erhebliche Verkehrsbehinderungen, extreme Witterung, behördliche Anordnungen oder Arbeitskampf hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten; von der Haftung ist er nach § 426 HGB befreit, soweit der Umstand auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar und in seinen Folgen nicht abwendbar war. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich und stimmt einen Ersatztermin ab.
- (3)Kann der Auftragnehmer einen bestätigten Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- (4)Die Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist nach § 431 Abs. 3 HGB auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Fracht begrenzt. § 7 Absatz 4 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
§ 7 Haftung des Auftragnehmers
- (1)Der Auftragnehmer haftet für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung nach § 425 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 451 HGB.
- (2)Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter des Laderaums begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
- (3)Eine weitergehende Haftung kann durch gesonderte Vereinbarung gegen Zahlung eines Zuschlags übernommen werden; ebenso kann das Umzugsgut versichert werden. Ist der Auftraggeber Verbraucher, unterrichtet ihn der Auftragnehmer spätestens bei Vertragsschluss in Textform über die Haftungsbestimmungen sowie über diese beiden Möglichkeiten (§ 451g Nr. 2 HGB).
- (4)Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 2 gilt nicht, wenn der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung beruht, die der Auftragnehmer oder eine in § 428 HGB genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 451g Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 435 HGB).
§ 8 Ausschluss und Beschränkung der Haftung
- (1)Der Auftragnehmer haftet nach § 451d HGB nicht für Schäden, die auf den dort genannten besonderen Gefahren beruhen, insbesondere bei Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren und Urkunden, bei ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber, beim Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Auftraggeber, bei lebenden Tieren und Pflanzen sowie bei Gut, das aufgrund seiner natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit besonders schadensanfällig ist.
- (2)Für Schäden, die nicht am Umzugsgut selbst entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (3)Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in vollem Umfang unberührt.
- (4)Für den Verlust von Daten auf mitbeförderten Datenträgern haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber vor der Beförderung eine zumutbare Datensicherung vorgenommen hat.
§ 9 Schadensanzeige und Fristen
- (1)Ansprüche wegen Verlusts oder Beschädigung des Umzugsguts erlöschen, wenn äußerlich erkennbare Schäden nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden (§ 451f Nr. 1 HGB).
- (2)Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen (§ 451f Nr. 2 HGB).
- (3)Die Anzeige bedarf der Textform und muss den Schaden hinreichend deutlich bezeichnen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (§ 451f HGB in Verbindung mit § 438 Abs. 4 HGB).
- (4)Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, den Schaden zu besichtigen, bevor beschädigte Gegenstände repariert, verändert oder entsorgt werden.
- (5)Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach § 439 HGB und beträgt ein Jahr; bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden drei Jahre.
§ 10 Gefährliche und nicht beförderbare Güter
- (1)Von der Beförderung ausgeschlossen sind explosive, leicht entzündliche, radioaktive, ätzende, giftige und sonstige gefährliche Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts.
- (2)Ebenfalls ausgeschlossen sind Waffen und Munition, Betäubungsmittel, leicht verderbliche Lebensmittel sowie lebende Tiere, soweit hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
- (3)Der Auftraggeber hat gefährliche oder besonders empfindliche Güter vor Beginn der Arbeiten in Textform anzuzeigen. Unterlässt er dies, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten.
- (4)Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beförderung einzelner Gegenstände abzulehnen oder sie auf Kosten des Auftraggebers zu entladen, wenn von ihnen eine Gefahr für Personen, Fahrzeuge oder das übrige Umzugsgut ausgeht.
§ 11 Kündigung, Stornierung und Widerruf
- (1)Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Arbeiten kündigen. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 415 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
- (2)Anstelle der Abrechnung nach Absatz 1 kann der Auftragnehmer ein Drittel der vereinbarten Vergütung als Fautfracht verlangen (§ 415 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
- (3)Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- (4)Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, die dem Risikobereich des Auftragnehmers zuzurechnen sind, entfällt der Vergütungsanspruch.
- (5)Kündigungen und Terminverlegungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Auftragnehmer.
- (6)Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit der Vertrag mit einem Verbraucher die Beförderung von Waren zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum zum Gegenstand hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Über ein im Einzelfall bestehendes Widerrufsrecht belehrt der Auftragnehmer gesondert.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- (1)Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- (2)Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- (3)Dem Auftragnehmer steht wegen aller fälligen Forderungen aus dem Umzugsvertrag ein Pfandrecht am Umzugsgut zu (§ 441 HGB).
§ 13 Datenschutz
- (1)Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung.
- (2)Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Person enthält die Datenschutzerklärung.
- (3)Eine Weitergabe an Subunternehmer erfolgt nur, soweit sie für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Rom I).
- (2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Berlin. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- (3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- (4)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- (5)Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
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